"Häufig gestellte Fragen"

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Logopädie ist eine medizinisch-therapeutische Disziplin, die sich mit der Diagnose, Prävention und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen beschäftigt. Die Logopädie ist besonders wichtig für Menschen, die Schwierigkeiten beim Sprechen oder Schlucken haben, sei es aufgrund von Erkrankungen wie Schlaganfällen oder Parkinson, oder aufgrund von angeborenen Störungen wie Stottern oder Lispeln.

Die Dauer einer logopädischen Therapie hängt von der individuellen Diagnose und dem Schweregrad der Sprach- oder Sprechstörung ab. Die Therapie kann daher einige Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.

Die Häufigkeit und Dauer der Therapiesitzungen wird ebenfalls individuell auf den Patienten abgestimmt. In der Regel finden die Sitzungen einmal oder zweimal pro Woche statt und dauern etwa 45 Minuten bis eine Stunde.

Die Diagnose und Therapie bei Sprachstörungen läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Anamnese und Untersuchung: Zunächst führt der Logopäde eine ausführliche Befragung des Patienten durch, um Informationen über die Art der Störung, deren Entstehungsgeschichte und mögliche Begleiterkrankungen zu erhalten. Anschließend folgt eine gründliche Untersuchung der Sprachfunktionen und der Mundmotorik.

  2. Diagnosestellung: Aufgrund der Ergebnisse der Anamnese und Untersuchung wird der Logopäde eine Diagnose stellen und einen individuellen Therapieplan erstellen.

  3. Therapie: Die Therapie erfolgt in der Regel in Einzelsitzungen. Der Logopäde wird je nach Art und Schweregrad der Störung unterschiedliche Übungen und Techniken einsetzen, um die Sprachfunktionen und Mundmotorik zu verbessern. Die Therapie kann auch Übungen für zu Hause umfassen.

  4. Verlaufskontrolle: Während der Therapie wird der Logopäde den Fortschritt des Patienten regelmäßig überwachen und gegebenenfalls Anpassungen an der Therapie vornehmen.

  5. Entlassung und Nachsorge: Wenn der Patient ausreichend Fortschritte gemacht hat und die Ziele erreicht wurden, wird die Therapie beendet. Der Logopäde wird den Patienten jedoch für einen gewissen Zeitraum nachbehandeln und gegebenenfalls weitere Tipps für die Nachsorge geben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Diagnose und Therapie bei Sprachstörungen immer individuell auf den Patienten abgestimmt werden und je nach Art und Schweregrad der Störung variieren können.

Ja, in der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für logopädische Behandlungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Therapie von einem zugelassenen Logopäden durchgeführt wird. Die Kostenübernahme ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.

Die Anzahl der Therapieeinheiten, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist begrenzt und variiert je nach Krankenkasse und Diagnose. Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel erforderlich, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten.

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen können ebenfalls logopädische Behandlungen abdecken, jedoch können hier die Konditionen und Leistungen individuell unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich vor Beginn der Behandlung über die Kostenerstattung zu informieren.

Die Häufigkeit der Übungen zu Hause hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art und Schwere der Störung, dem individuellen Therapieplan und den Zielen der Behandlung.

In der Regel wird empfohlen, dass die Übungen zu Hause regelmäßig und kontinuierlich durchgeführt werden, um den Therapieerfolg zu unterstützen und zu beschleunigen. Die genaue Häufigkeit und Dauer der Übungen wird vom Logopäden individuell festgelegt und kann sich im Laufe der Therapie verändern.

Es ist wichtig, dass die Übungen korrekt durchgeführt werden, um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen. Der Logopäde gibt in der Regel eine Anleitung und gezielte Übungsmaterialien mit nach Hause, um die Übungen durchzuführen.

Es ist auch empfehlenswert, regelmäßig mit dem Logopäden Rücksprache zu halten und den Therapiefortschritt zu besprechen.

Die logopädische Therapie ist ein Teil der Grundversorgung und wird von Kinderärzten, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Phoniatern, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzten, Neurologen, Internisten oder Allgemein/ Hausärzten verordnet.

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